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  1. Wer ein # -Auto mit Abgas-"Schummelsoftware" (Betrugssoftware) hat und eine Entschädigung, Hardwarenachbesserung o.ä. haben möchte, der muss sich darum offenbar selbst kümmern (die # kümmert sich ja wohl nicht drum).

    Jeder einzelne Autobesitzer müsste nun seine Sache selbst in die Hand nehmen und juristisch seine Ansprüche gegen den Autokonzern versuchen durchzusetzen.

    Der Clou ist nun: die Frist dafür wird am 31.12.2018 #!! (3 Jahre nach 2015)

    http://www.allgemeine-zeitung.de/wirtschaft/wirtschaft-regional/wenn-der-diesel-weg-soll-anwalt-ermuntert-besitzer-ansprueche-gegen-hersteller-durchzusetzen_18557390.htm

    Vielleicht ist die Obrigkeit dann auch noch so schlau, mit den Fahrverboten erst 2019 anzufangen, damit die Autobesitzer erst dann ihre Situation realisieren wenn es zu spät ist.

    Thursday, 01-Mar-18 12:19:01 UTC from quitter.no
    1. ^^ "Konkret geht es um eine Vielzahl von Fahrzeugen von #, #, #, # und # Aber auch # ist nun mit zwei Modellen in den Blick gerückt."

      Das Alter des Autos an sich spielt keine Rolle.

      # # # !justiz !deutschland 

      Thursday, 01-Mar-18 12:24:56 UTC from quitter.no